Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten

Alle Unionsbürger sowie alle natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnort oder eingetragenem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht auf Zugang zu Dokumenten des EDSA. Dieses Recht gilt für alle Dokumente des EDSA, die sich auf Angelegenheiten im Rahmen seiner Zuständigkeit beziehen.

In Ausnahmefällen kann der EDSA die Einsicht in Dokumente oder Teile davon ablehnen. Die Ablehnungsgründe und sonstigen Verfahrensvorschriften sind in der EU-Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten dargelegt.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihnen der Zugang zu Dokumenten zu Unrecht verweigert wurde, können Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten Beschwerde einreichen oder eine Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anstrengen.