Rechtsrahmen

Der EDSA wird durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU eingerichtet, die am 27. April 2016 verabschiedet und am 4. Mai 2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Bitte beachten Sie, dass im Amtsblatt vom 23. Mai 2018 eine Berichtigung der DSGVO veröffentlicht wurde, die hier abrufbar ist. Die konsolidierte Fassung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist hier abrufbar.

Mit der DSGVO, die am 24. Mai 2016 in Kraft trat und ab dem 25. Mai 2018 Anwendung findet, wurde ein harmonisiertes Regelwerk für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU geschaffen.

Das Ziel dieses neuen Rechtsrahmens besteht darin, in der gesamten EU hohe Schutzstandards für personenbezogene Daten sicherzustellen, um so die Rechtssicherheit für Privatpersonen und für Organisationen, die Daten verarbeiten, zu erhöhen, und Privatpersonen einen höheren Schutz zu bieten.

Für bestimmte Sektoren gelten weiterhin spezifische Vorschriften.

Die Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres findet Anwendung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung.

Diese Richtlinie wurde zusammen mit der DSGVO am 27. April 2016 verabschiedet und am 4. Mai 2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie trat am 5. Mai 2016 in Kraft und muss von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 6. Mai 2018 vollständig in nationales Recht umgesetzt werden.

Die DSGVO und die Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres ersetzen somit die Richtlinie 95/46/EG für den privaten und den Großteil des öffentlichen Sektors und den Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates für den Bereich der Strafverfolgung.

Regulation 2018/1725, which entered into application on 11 December 2018,  lays down the data protection rules which apply to EU institutions.