Ergebnisse des Kohärenzverfahrens

Wir wenden das Kohärenzverfahren an, um eine einheitliche Anwendung der DSGVO durch die europäischen Aufsichtsbehörden zu fördern:

  • Stellungnahmen

Wir können Stellungnahmen zu Fragen der allgemeinen Anwendung der DSGVO oder Angelegenheiten mit Auswirkungen in mehr als einem Mitgliedstaat abgeben.

Darüber hinaus geben wir Stellungnahmen zu Beschlüssen europäischer Aufsichtsbehörden mit grenzüberschreitenden Auswirkungen ab. Hierzu haben uns die Datenschutzbehörden ihren Beschlussentwurf zu übermitteln.

Wird eine Stellungnahme des EDSA von einer Behörde nicht befolgt, können wir einen (diesbezüglichen) verbindlichen Beschluss erlassen.

 

  • Verbindliche Beschlüsse

Die DSGVO sieht ein Streitbeilegungsverfahren vor, im Rahmen dessen wir (Hyperlink zum Abschnitt „verbindliche Beschlüsse) fassen können, wenn die Aufsichtsbehörden unterschiedlicher Meinung sind oder eine nationale Behörde der Stellungnahme des EDSA zu einem Beschlussentwurf, der einer Konsultation unterliegt, keine Folge leistet. Unsere verbindlichen Beschlüsse sind von den nationalen Aufsichtsbehörden bei zu berücksichtigen (Hyperlink zum Register der Beschlüsse der Aufsichtsbehörden und Gerichte).