Was kann ich tun, wenn der Datenverarbeiter keinen Auftragsverarbeitervertrag unterzeichnen möchte?

Ein gültiger Vertrag zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter ist nach der DSGVO verpflichtend. Gegen eine Zuwiderhandlung kann eine Geldbuße von bis zu 10 Mio. EUR oder bis zu 2 % des Gesamtjahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden, je nachdem, welcher Wert höher ist.

Die dänischen und slowenischen Datenschutzbehörden sowie die Europäische Kommission haben Mustervereinbarungen entwickelt.
 

 

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