Was sollte in einem Auftragsverarbeitervertrag enthalten sein?
In dem Vertrag zwischen dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter ist festgelegt, dass der Auftragsverarbeiter
- die personenbezogenen Daten nur auf Anweisung des für die Verarbeitung Verantwortlichen, einschließlich der Übermittlung personenbezogener Daten in ein Land außerhalb des EWR verarbeitet;
- sicherstellt, dass die zur Verarbeitung der Daten befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen;
- die Sicherheit der Verarbeitung gewährleistet;
- keinen anderen Datenverarbeiter ohne vorherige ausdrückliche oder allgemeine schriftliche Genehmigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen beauftragen darf;
- den für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Verantwortlichen unterstützt, den Anträgen des Einzelnen nach Ausübung seiner Rechte nachzukommen;
- den für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Sicherung der Verarbeitung, der Meldung von Datenschutzverletzungen und der Durchführung von DSFAs unterstützt;
- auf Wunsch des für die Verarbeitung Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten nach Beendigung der Erbringung der Dienstleistungen an den Verantwortlichen löscht oder zurückgibt;
- dem für die Verarbeitung Verantwortlichen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellt, um die Einhaltung der Verpflichtungen aus der DSGVO nachzuweisen;
- Audits ermöglicht und zu deren Gelingen beiträgt, einschließlich Inspektionen, die vom für die Verarbeitung Verantwortlichen oder einem anderen vom für die Verarbeitung Verantwortlichen beauftragten Prüfer durchgeführt werden.
Darüber hinaus unterrichtet der Auftragsverarbeiter den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich, wenn nach seiner Auffassung Weisungen gegen die DSGVO oder andere EU- oder nationale Datenschutzbestimmungen verstoßen.
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