Wer ist Datenverantwortlicher und wer ist Datenverarbeiter?

Die DSGVO unterscheidet zwischen zwei Hauptrollen: die des Datenverantwortlichen und des Datenverarbeiters. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da der Verantwortliche mehr Verantwortung trägt und mehr Pflichten erfüllen muss als der Auftragsverarbeiter.
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter können natürliche oder juristische Personen sein, z. B.: ein KMU, eine Behörde, ein Unternehmen, eine Organisation, eine staatliche Einrichtung, eine Vereinigung usw.
Ein Verantwortlicher bestimmt die Zwecke und Mittel eines Verarbeitungsvorgangs. Mit anderen Worten, der Verantwortliche entscheidet über das Wie und Warum eines Verarbeitungsvorgangs. Auftragsverarbeiter verarbeiten personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen. Die Verarbeitung durch Auftragsverarbeiter muss durch einen Vertrag mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder durch einen anderen Rechtsakt geregelt werden.

Beispiele für Datenverantwortliche:

  • Unternehmen, die personenbezogene Daten ihrer Kunden verarbeiten, um einen Verkauf abzuschließen;
  • Finanzinstitute, die personenbezogene Daten ihrer Kunden verarbeiten;
  • Vereinigungen, die die Daten ihrer Mitglieder verarbeiten;
  • Schulen oder Universitäten, die personenbezogene Daten von Schülern und Lehrkräften verarbeiten;
  • Krankenhäuser, die personenbezogene Daten ihrer Patienten verarbeiten;
  • Behörden, die personenbezogene Daten von Bürgern verarbeiten.

 

Beispiele für Datenverarbeiter:

  • ein KMU stellt einen Buchhaltungsdienst ein, um seine Bücher und Aufzeichnungen zu führen, das KMU ist ein Datenverantwortlicher und der Buchhaltungsdienst ein Datenverarbeiter;
  • ein Lohnabrechnungsunternehmen verarbeitet personenbezogene Daten für ein KMU. Die Lohnabrechnungsgesellschaft fungiert als Auftragsverarbeiter, wenn sie die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag des KMU verarbeitet. Das KMU bestimmt die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung und ist daher für die Datenverarbeitung verantwortlich.
  • ein KMU beauftragt ein Marketingunternehmen, E-Mail-Adressen über Websites Dritter zu sammeln.  Das Marketingunternehmen tut dies gemäß den ausdrücklichen Anweisungen des KMU und für die ausschließlichen Zwecke des KMU. Das Marketingunternehmen fungiert als Verarbeiter für diese Sammlung.

 

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