Einzelpersonen haben das Recht, die Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, und in diesem Fall ist der Verantwortliche verpflichtet, die personenbezogenen Daten zu löschen. Sie sollten unverzüglich und spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage antworten. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn der Antrag komplex ist und mehr Zeit benötigt wird, um dem Antrag nachzukommen, sofern die Person davon innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags informiert wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Recht auf Löschung nicht absolut ist. Sie gilt nicht, wenn die betreffenden Daten erforderlich sind für:
- die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (z. B. für journalistische Zwecke);
- die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert (z. B. Verarbeitung von Aufzeichnungen über die Arbeitszeit der Arbeitnehmer);
- das öffentliche Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit
- Archivierungszwecke im öffentlichen Interesse, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke;
- oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Wenn die zu löschenden personenbezogenen Daten zuvor an andere Organisationen übermittelt wurden, müssen Sie diese Empfänger darüber informieren, dass die betroffene Person die Löschung beantragt hat, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder erfordert unverhältnismäßige Anstrengungen.
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